Professionelle Betreuung hat ihren Preis, aber dieser wird aufgeteilt.
Jeder Familie steht eine Unterstützung durch das zuständige Jugendamt zu. Die Höhe dieser Unterstützung ist von Jugendamt zu Jugendamt verschieden. Festgelegt ist dies im §23 SGB VIII. Nachzulesen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__23.html.
Die Differenz zu unseren laufenden Kosten müssen dann die Eltern übernehmen.
Sie als Arbeitgeber haben natürlich auch die Gelegenheit, ihre Mitarbeiter zu entlasten, indem Sie einen Teil der Kosten übernehmen können.